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Allergene richtig kennzeichnen: LMIV für kleine Backstuben

Von Alex6 Min. Lesezeit

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt 14 kennzeichnungspflichtige Allergene vor, aufgelistet in Anhang II.
  • Bei loser Ware, also Brot über den Verkaufstresen, musst du nur die Allergene angeben, keine vollständige Nährwerttabelle.
  • Die Information darf schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Bei mündlicher Auskunft muss eine schriftliche Doku auf Nachfrage leicht zugänglich sein.
  • In der Praxis reicht meist ein Aushang am Stand mit einer Allergen-Übersicht pro Produkt.

Sobald du Brot verkaufst, bist du in der Pflicht, über Allergene zu informieren. Das klingt erstmal nach Bürokratie, ist aber halb so wild, wenn man weiß, was wirklich verlangt wird. Und es ist wichtig: Für jemanden mit Zöliakie oder einer Nussallergie ist deine Auskunft kein Papierkram, sondern Gesundheitsschutz.

⚠️ Wichtig vorab

Das hier ist eine Orientierung aus eigener Recherche, keine Rechtsberatung. Die Details setzt das Lebensmittelüberwachungsamt durch, und im Zweifel fragst du dort nach. Eine kurze Nachfrage ist kostenlos und gibt dir Sicherheit.

Die 14 Allergene nach Anhang II LMIV

Das sind die Stoffe, über die du informieren musst:

  • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut und Hybridstämme)
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fische
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashew, Pekan, Paranuss, Pistazie, Macadamia)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite
  • Lupinen
  • Weichtiere

Fürs Brot sind vor allem relevant: glutenhaltiges Getreide (steht praktisch immer drin), dazu je nach Rezept Sesam, Milch, Eier, Soja und Schalenfrüchte.

Lose Ware: was bei dir gilt

Hier kommt die gute Nachricht für kleine Backstuben. Wer Brot offen über den Tresen oder am Marktstand verkauft, verkauft im Sinne der Verordnung „lose Ware". Und für lose Ware gilt:

  • Du musst die 14 Allergene kennzeichnen, sofern sie im Produkt stecken.
  • Du musst keine vollständige Nährwerttabelle anbringen (das ist nur bei vorverpackter Ware Pflicht).

Das nimmt schon viel Druck raus.

Wie du informieren darfst

Die Verordnung lässt dir drei Wege:

  • Schriftlich: ein Schild oder Aushang am Stand, eine Karte am Brot, ein Ordner.
  • Elektronisch: zum Beispiel ein QR-Code, der auf eine Liste führt.
  • Mündlich: du sagst es auf Nachfrage. Aber Achtung: Dann muss eine schriftliche oder elektronische Doku trotzdem vorhanden und auf Nachfrage leicht zugänglich sein. Eine reine „Ich weiß das schon"-Lösung reicht nicht.

In der Praxis fährst du mit einem Aushang am Stand am besten. So sieht es jeder, du musst nicht bei jedem Brot ins Erklären kommen, und du bist auf der sicheren Seite.

💡 Mein Tipp

Mach dir eine kleine Allergen-Matrix: eine Zeile pro Brot, eine Spalte pro Allergen, ein Häkchen wo es zutrifft. Einmal sauber angelegt, druckst du sie aus und legst sie an den Stand. Wenn sich ein Rezept ändert, passt du eine Zeile an. Genau diese Zutateninfos pflegst du im Ofenburschen ohnehin pro Rezept, dann hast du die Grundlage schon beisammen.

Und die Verantwortung?

Wichtig zu wissen: Für die Richtigkeit der Angaben bist du als Bäckerei verantwortlich, nicht die Plattform oder der Markt, über den du verkaufst. Heißt: Die Liste muss stimmen und gepflegt sein. Lieber einmal zu genau hinschauen, besonders bei Sesam und Nüssen, die schnell mal über die Arbeitsfläche wandern.

Wie der Verkauf drumherum funktioniert, von der Gewerbeanmeldung bis zur Hygiene, steht im Artikel Brot verkaufen als Hobbybäcker. Wenn du auf den Markt willst, hilft dir der Artikel über den ersten Marktstand weiter.

Beste Grüße aus der Backstube,
Alex

Häufige Fragen
Muss ich bei losem Brot die Nährwerte angeben?

Nein. Bei loser Ware sind nur die 14 Allergene Pflicht. Eine vollständige Nährwerttabelle ist nur bei vorverpackter Ware vorgeschrieben.

Reicht es, die Allergene mündlich zu nennen?

Mündlich ist erlaubt, aber nur wenn zusätzlich eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorhanden und auf Nachfrage leicht zugänglich ist. Ein Aushang am Stand ist meist die einfachste Lösung.

Welche Allergene sind beim Brot am wichtigsten?

Fast immer glutenhaltiges Getreide. Je nach Rezept kommen Sesam, Milch, Eier, Soja und Schalenfrüchte dazu. Schon Spuren durch gemeinsame Arbeitsflächen solltest du im Blick haben.

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Alex Pelkmann

Geschrieben von Alex

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